LH Kaiser, LHStvin Prettner und LR Gruber präsentieren Kärnten Bonus als eine von mehreren Maßnahmen gegen die Inflation: 200 Euro für alle, die Sozialleistungen beziehen – Finanzierung aus Kelag-Dividende und Steuermehreinnahmen
Nach der gestern stattgefundenen Regierungssitzung präsentierten LH Peter Kaiser, LHStvin Beate Prettner und LR Martin Gruber als eine Maßnahme gegen die steigende Inflation bzw. Teuerung den Kärnten Bonus in Höhe von 200 Euro: Bezugsberechtigt sind Personen, die bereits eine Sozialleistung beziehen (wie Sozialhilfe, Heizzuschuss, Ausgleichszulage, Wohnbeihilfe oder Familienzuschuss). Darüber hinaus werden auch alle Kärntnerinnen und Kärntner mit niedrigem Einkommen berücksichtigt. Mit niedrigem Einkommen sind konkret gemeint: Alleinstehende/ Alleinerziehende mit einem Nettoeinkommen von monatlich bis 1.328 Euro bzw. oder Paare mit 1.992 Euro netto Monatseinkommen; für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich das Nettoeinkommen um 400 Euro.
„Wir kümmern uns darum, den Menschen, die besonders unter der Teuerung leiden, zielgerichtet zu helfen. Wir haben die Zielgruppe genau definiert, um treffsicher zu unterstützen. Ebenso konnten wir die bürokratische Schwelle reduzieren, weil die Einkommensnachweise all jener, die wir jetzt schon mit Sozialleistungen unterstützen, bereits vorliegen“, betonte Kaiser. Der Landeshauptmann verwies mit dem Wohnschirm auf eine weitere Maßnahme, die „wohnen auch in extremen finanziellen Situationen weiterhin gewährleistet“ und berichtete von Verhandlungen mit der KELAG. „In Fällen, wo Stromrechnungen oder -Nachzahlungen nicht mehr geleistet werden können, sollen Stromabschaltungen verhindert werden. Wir sind zu einem grundsätzlichen Einvernehmen gekommen“, so Kaiser. Der Landeshauptmann wiederholte auch seine Forderung, dass der Bund die Menschen endlich aktiv unterstützen müsse, sei es durch die Senkung der Lohnsteuer oder der Mehrwertsteuer sowie die Abschaffung der kalten Progression.
LHStvin Beate Prettner sprach anlässlich des Beschlusses für den Kärnten Bonus und den Wohnschirm in der Landesregierung von einem „sehr guten Tag für die Kärntner Sozialpolitik“. „Menschen, die im Zuge der aktuellen Teuerungswelle in finanzielle Nöte geraten, können wir unter die Arme greifen. Der Kärnten Bonus und der Wohnschirm reihen sich in Maßnahmen ein, die wir bereits getroffen haben, um die weitere Leistbarkeit des Lebens zu gewährleisten“, sagte Prettner und verwies auf die Erhöhung des Heizkostenzuschusses, die Verdoppelung der Hilfe in besonderen Lebenslagen (HIBL) und der neuen Wohnbeihilfe, die über 1.000 Menschen mehr in Anspruch nehmen können.
„Den Kärnten Bonus von 200 Euro werden rund 50.000 Haushalte in Anspruch nehmen können, wir unterstützen damit rund 125.000 Personen. Wer Sozialhilfe, Heizkostenzuschuss, Ausgleichszulage, Wohnbeihilfe und/oder Familienzuschuss bezieht, kann unbürokratisch ab 1. Juli den entsprechenden Antrag auf die 200 Euro stellen. Es sind keine Einkommensnachweise mehr erforderlich. Personen, die bis dato keine finanziellen Förderungen vom Land beziehen, haben ihren Anträgen die nötigen Einkommensnachweise beizulegen“, erklärte Prettner. Eine rasche, unbürokratische, großzügige und zielgenaue Auszahlung des Kärnten Bonus sei jedenfalls garantiert. Die Anträge werden digital zu stellen sein, die Gemeinden werden laut Prettner die betroffenen Personen unterstützen.
Für LR Martin Gruber ist es eine „solidarische Aufgabe, all jene zu unterstützen, die auf Grund der Teuerung diesen Unterstützungs- und Entlastungsbeitrag unbedingt brauchen“. Für Gruber ist der Kärnten Bonus nicht nur ein Ausgleich, sondern beispielgebend, weil das Land dafür die Mehreinnahmen aufwendet. „Das Land Kärnten behält Mehreinnahmen durch die Teuerung aus Kelag-Dividende und Steuern nicht ein, sondern gibt sie an jene weiter, die dringend Hilfe brauchen. Das Land macht für diese Sozialleistungen keine neuen Schulden“, betonte Gruber.
Wer ist anspruchsberechtigt?
- Sozialhilfebezieher
- Heizkostenbezieher
- Ausgleichszulagenbezieher
- Wohnbeihilfebezieher
- Familienzuschussbezieher
- Personen in Haushalten mit niedrigem Arbeitslosen- oder Notstandshilfebezug
- Haushalte, die von einem niedrigen Erwerbseinkommen leben müssen.
Was ist mit niedrigem Erwerbseinkommen gemeint?
- Für Alleinstehende/Alleinerziehende: Netto-Einkommen von monatlich 1.328 Euro
- Für ein Paar: 1.992 Euro netto Monatseinkommen
- Für jede weitere Person im Haushalt erhöht sich das Netto-Einkommen um 400 Euro.
Wie erfolgt die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt digital. Auf der Website des Landes Kärnten (ktn.gv.at) wird (1. Juli) dafür ein Online-Formular zur Verfügung gestellt. Entweder der Förderwerber macht das selbstständig, oder er lässt sich direkt in seiner Heimatgemeinde helfen.
Wird ein Einkommensnachweis benötigt?
Alle jene Kärntner, die bereits eine Sozialunterstützung beziehen, benötigen keine Einkommensnachweise mehr. Ein Beispiel: Eine Familie, die heuer einen Heizkosten-Zuschuss erhielt, füllt nur noch das Antragsformular aus, braucht aber keine Einkommensnachweise mehr anzufügen. Der Antrag wird automatisch bewilligt und die 200 Euro werden überwiesen. Ein Antrag ist jedoch erforderlich!